ZIMT - Verunsicherung durch Cumarin
Konsumenten sind, aufgrund von Meldungen der Medien zum Thema "Cumarin im Zimt", über den Verzehr von Zimt und Zimtprodukten verunsichert. Hier finden Sie dazu eine Stellungnahme von SONNENTOR.
Die Dosis macht's! - Verzehr von Zimt und zimthaltigen Produkten in "normalen" Mengen unbedenklich
In letzter Zeit machten Rechtsexperten der EU Zimt zu einem Thema und lösten damit einen regelrechten Wirbel aus. Zur Diskussion stand ein ganz besonderer Inhaltsstoff, nämlich Cumarin. Nach Meinung des wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EU soll dieser natürliche Aromastoff gesundheitsgefährdend sein.
International anerkannte Chemiker und Lebensmitteltechnologen meinen zu dieser Diskussion: „Kräuter und Gewürze enthalten, wie alle Pflanzen, eine Vielzahl an chemischen Verbindungen, von denen einzelne, wenn sie isoliert und in unrealistisch hohen Dosen verabreicht werden, Gesundheitsschäden hervorrufen können. In der Gesamtheit aller Substanzen einer Pflanze sind solche Wirkungen jedoch oft ganz anders zu sehen und können sich auch aufheben.“
Für Cumarin in Zimt ist kein Höchstgehalt festgelegt. Höchstgehalte für Cumarin in Zimt als Gewürz (Pulver oder Stangen) wurden im neuen europäischen Aromenrecht (Verordnung (EG) Nr. 1334/2008) nicht festgelegt, da grundsätzlich keine Höchstgehalte für natürliche Inhaltsstoffe in Kräutern und Gewürzen festgelegt werden sollten.
Die Sicherheit des Verbrauchers wird aber durch die allgemeinen lebensmittelrechtlichen Vorschriften gewährleistet, die das Inverkehrbringen „nicht sicherer Lebensmittel“ verbieten.
Umgesetzt wurden im neuen europäischen Aromenrecht differenzierte Höchstgehalte für vier Lebensmittelkategorien:
• Traditionelle und/oder saisonale Backwaren, bei denen Zimt in der Kennzeichnung
angegeben ist: 50 mg pro kg
• Frühstücksgetreideerzeugnisse, einschließlich Müsli: 20 mg pro kg
• Feine Backwaren außer traditionelle und/oder saisonale Backwaren, bei denen Zimt
in der Kennzeichnung angegeben ist: 15 mg pro kg
• Dessertspeisen: 5 mg pro kg
Diese Höchstgehalte sind (nach einer Übergangsfrist) im Januar 2011 gültig geworden.
Für die Einhaltung von Höchstmengen sind die Hersteller und Importeure von Lebensmitteln verantwortlich. Sie dürfen keine gesundheitlich bedenklichen Lebensmittel in den Verkehr bringen.
SONNENTOR-Zimt
Wir haben vor kurzem die Laborergebnisse zum Cumaringehalt in unserem Zimt erhalten, welche absolut unbedenklich sind:
Zimtstangen (Ceylon): ~ 50 mg/kg
Zimt gemahlen (Ceylon): ~ 50 mg/kg
Zimt gemahlen (Cassia): 2.400 mg/kg
Laut Information unseres Labors handelt es sich bei den Werten des Zimtes aus Ceylon um niedrigste Werte des Cumaringehaltes.
Beim Cassia-Zimt liegen die Cumarinwerte erfahrungsgemäß zwischen 3.000 und 6.000 mg/kg - Der Wert von 2.400 mg/kg ist also sehr niedrig!
Zimt kbA gemahlen stammt derzeit aus Indonesien. Die hierbei verwendete Sorte "Zimt-Cassia" ist eine schärfere, intensivere Sorte, die auch einen höheren Cumarinwert aufweist. Der Grund, warum bei gemahlenem Zimt diese Sorte von SONNENTOR gewählt wurde, ist das intensivere Aroma, auch in gemahlener Form.
Zimtstangen kba ganz stammt derzeit aus Sri Lanka. Die Gründe für die verwendete Sorte sind die mild-aromatische feine Note, die vorwiegende Verwendung in ganzen Stücken oder Stangen, die milde Alternative zur gemahlenen Form.
Zimt kbA gemahlen (Sorte-Ceylon) stammt derzeit aus Madagaskar, Sri Lanka und Tansania. Ceylon-Zimt sollte in gemahlener Form so frisch wie möglich direkt in die Speisen eingearbeitet werden.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Deutschland hat seine Stellungnahme und die zugehörigen Fragen und Antworten zu Cumarin in Zimt und anderen Lebensmitteln von 2006 auf Basis neuer Daten und vor dem Hintergrund der seit 2008/2011 veränderten Rechtslage aktualisiert.
Nach der neuen Stellungnahme gilt weiterhin die tolerierbare Dosis (TDI) Cumarin von 0,1 mg/kg Körpergewicht, die ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ein Leben lang täglich aufgenommen werden kann. Das BfR empfiehlt Verbrauchern, die oft große Mengen Zimt als Gewürz verwenden, weiterhin, den cumarinarmen Ceylon-Zimt zu verwenden.
Grundsätzlich ist dazu zu sagen, dass diese Problematik schon lange bekannt ist und immer wieder in Jahresabständen zu Zeitungsschlagzeilen führt. Wir von SONNENTOR sind aber der Ansicht, ohne etwas herunterspielen zu wollen, dass weder Kleinkinder noch Erwachsene täglich Zimt in der Menge von 20 g zu sich nehmen. Zimtbäckereien sind gehäuft vor und in der Weihnachtszeit auf dem Markt und keinesfalls ganzjährig. Wie viel für jeden einzelnen Konsumenten an Zimtspeisen einen Genuss darstellt oder jeden/jede Bäcker/in, Koch/Köchin Zimt tatsächlich verwendet, ist jedem selbst verantwortlich überlassen. Es wird ja auch gesetzlich nicht verordnet wie viel jeder täglich rauchen darf oder soll. Also wird es auch in Hinkunft keine Rückholaktionen für Zigaretten geben und das gleiche schlagen wir auch für Zimt vor.
Wie schon Paracelsus sagte: "Die Dosis macht's!" - also genießen Sie weiterhin Speisen mit Zimt - alles eine Frage der Menge…